Digitalisierung

DSGVO in Deutschland: Best Practices für eine sichere und konforme Datenspeicherung


Seit ihrem Inkrafttreten im Mai 2018 hat die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhebliche Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Unternehmen in Deutschland und ganz Europa personenbezogene Daten verarbeiten und speichern. Die Verordnung zielt darauf ab, die Datenschutzrechte der Einzelnen zu stärken und gleichzeitig ein einheitliches Datenschutzrecht in der Europäischen Union zu schaffen. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Anforderungen der DSGVO in Bezug auf die Datenspeicherung in Deutschland und erläutern, wie Unternehmen sicherstellen können, dass sie diese Anforderungen erfüllen.

Grundsätze der DSGVO für die Datenspeicherung:

  • Datenminimierung: Unternehmen sollten nur so viele personenbezogene Daten speichern, wie unbedingt nötig für den verfolgten Zweck. Daten, die nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden.
  • Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten dürfen nicht länger aufbewahrt werden, als es für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, erforderlich ist.
  • Datensicherheit: Unternehmen müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der gespeicherten Daten zu gewährleisten.

Rechte der Betroffenen:

  • Auskunftsrecht: Personen haben das Recht zu erfahren, welche Daten ein Unternehmen über sie gespeichert hat und wie diese Daten verwendet werden.
  • Recht auf Löschung: Personen können verlangen, dass ihre Daten gelöscht werden, wenn diese nicht mehr benötigt werden oder die Verarbeitung aus anderen Gründen nicht rechtmäßig ist.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Personen haben das Recht, ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln.

Datenschutz-Folgenabschätzung und Meldung von Datenschutzverletzungen:

  • Datenschutz-Folgenabschätzung: Bei Verarbeitungstätigkeiten, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen, müssen Unternehmen eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen.
  • Meldung von Datenschutzverletzungen: Unternehmen sind verpflichtet, Datenschutzverletzungen unverzüglich und spätestens 72 Stunden nach Bekanntwerden der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden.

Umsetzung der DSGVO-Anforderungen:

  • Dokumentation und Verantwortlichkeit: Unternehmen müssen in der Lage sein, nachzuweisen, dass sie die Anforderungen der DSGVO erfüllen. Dies erfordert eine umfassende Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten und die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, wenn erforderlich.
  • Schulung und Bewusstseinsbildung: Mitarbeiter müssen regelmäßig geschult und sensibilisiert werden, um sicherzustellen, dass sie die Datenschutzbestimmungen verstehen und einhalten.


Die DSGVO hat die Landschaft des Datenschutzes in Deutschland und Europa grundlegend verändert und stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen in Bezug auf die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten. Durch die Einhaltung der Grundsätze der Datenminimierung, Speicherbegrenzung und Datensicherheit, die Wahrung der Rechte der Betroffenen sowie durch die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und die Meldung von Datenschutzverletzungen können Unternehmen sicherstellen, dass sie den Anforderungen der DSGVO gerecht werden und das Vertrauen ihrer Kunden und Geschäftspartner stärken.

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